„Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche bleibt für das Auge unsichtbar.“
Antoine de Saint-Exupéry

Umgang mit Spenden

Richtlinie für Spendenannahmen:

Wir betrachten jede Spende, die wir erhalten, als Zeichen des Willens, Gutes zu tun.
Wir lehnen Spenden ab, wenn sie unsere Unabhängigkeit gefährden oder die Zweckwidmung nicht den Vereinszwecken dient.

Spendenwerbung:

Wir bedienen uns der Spendenwerbung keiner unlauteren Mittel. Wir bemühen uns, die Anliegen, für die wir Geld sammeln, objektiv darzustellen und lehnen Übertreibungen oder marktschreierische Überzeichnungen ab.
Unsere Werbung ist auf Herz und Verstand gerichtet und wir lehnen „Sex-Sells“ ab. Wir bitten um Spenden, aber lehnen es ab unsere Spender unter Druck zu setzen oder aufdringlich zu agieren.
Verantwortlich für die Spendenwerbung ist die Fundraiserin. Bei Spendensammlungen und Werbung beachtet sie, neben den landesgesetzlichen Regelungen, die Bestimmungen des Konsumentenschutzes, des Datenschutzgesetzes, des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
Die Fundraiserin unternimmt keine unerbetenen Telefon,- Fax-oder E-Mail -Werbevorgänge. Die in der Werbung gemachten Aussagen in Wort und Bild sind wahr, eindeutig und sachlich richtig. Es werden keine wesentlichen Fakten verschwiegen und keine Übertreibungen oder irreführende Fotos verwendet. Ferner trägt sie Sorge dafür, dass organisationsexterne beauftragte Personen bzw.
Agenturen den Inhalt dieses Kriterienkatalogs einhalten.

Spendenverwaltung:

Wir sind um möglichst sparsame und effiziente Verwendung der Spendengelder bemüht. Für Organisation und Verwaltung geben wir weniger als 10% der Einnahmen aus, der Rest fließt in Betreuungs- und Sozialprojekte.
Die Organisation MOKI Steiermark – Mobile  Kinderkrankenpflege erhält den Großteil ihrer Spenden von Privatpersonen.
Verantwortlich für die Spendenverwaltung ist der Kassier. Sie kontrolliert, dass Spendeneingänge ordnungsgemäß erfasst und in weitere Folge möglichst sparsam und effizient verwendet werden.
Spendeneingänge sind in der Buchhaltung getrennt von sonstigen Eingängen zu erfassen. Die Verwendung von Spendengeldern ist in Mittelverwendung darzustellen.
Zweckgewidmete Spenden müssen auch widmungsgemäß verwendet werden.

MOKI Steiermark – Mobile Kinderkrankenpflege

wir sind für jede unterstützung von ihnen sehr dankbar

An MOKI Steiermark spenden

Als gemeinnütziger Verein finanzieren wir uns zum Teil selbst und aus Ihrer Hilfe. Wir freuen uns über jeden Betrag, den Sie dazu beitragen können. Für mehr Informationen zu unserem Spendenaufruf und wofür Ihre Spende verwendet wird, kontaktieren Sie uns bitte.

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag,

Ihr MOKI Steiermark Team

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