Wer hat Anspruch auf Familienentlastung?
Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung, die in der Familie leben, sowie deren pflegende Angehörige. Dieses Angebot bietet Familien mit Menschen mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung die Möglichkeit, durch regelmäßige, stundenweise Betreuung des erkrankten Kindes, aus ihrer auergewöhnlichen Pflege- und Betreuungssituation aus zu steigen und dadurch wieder Zeit für sich zu haben, um wieder neue Kraft und Energie zur Bewältigung des Alltages zu bekommen.
Ausmaß und mögliche Orte für Familienentlastung
- Zu Hause und in der unmittelbaren Lebensumgebung
- Stundenweise oder tageweise, regelmäßig oder nach Bedarf an 365 Tagen im Jahr
- Montag bis Sonntag in der Zeit zwischen 0 – 24 Uhr je nach zuerkanntem Stundenkontingent und abhängig von unserer Kapazität